Nächtigungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,00 €

Zuständig

 pro Nächtigung; Ortstaxenpflichtig sind alle Personen ab dem 15. Lebensjahr!

Zusammensetzung der Fremdenverkehrsabgabe gesamt, pro Nacht und Kopf:

Fremdenverkehrsabgabe ab dem 15. Lebensjahr:

  • Ortstaxe € 2,00
  • Tourismusförderungsfond € 0,05
  • Müll € 0,21

Gesamt: € 2,26

Fremdenverkehrsabgabe bis zum 15. Lebensjahr:

  • Tourismusförderungsfond € 0,05
  • Müll € 0,21

Gesamt: € 0,26