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pro Nächtigung; Ortstaxenpflichtig sind alle Personen ab dem 15. Lebensjahr!
Zusammensetzung der Fremdenverkehrsabgabe gesamt, pro Nacht und Kopf:
Fremdenverkehrsabgabe ab dem 15. Lebensjahr:
Gesamt: € 2,26
Fremdenverkehrsabgabe bis zum 15. Lebensjahr:
Gesamt: € 0,26
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