Tourismusförderungsfond bis einschließlich 40 m²

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt10,00 €

Zuständig

Der Tourismusförderungsfond wird zusammen mit der besonderen Nächtigungsabgabe jeweils im Februar vorgeschrieben, und zwar im Nachhinein eines jeden Jahres.