Zweitwohnsitzabgabe 70 m² bis 100 m²

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt211,00 € mit besonderer Nächtigungsabgabe

Zuständig

1.000,00 € wenn keine besondere Nächtigungsabgabe eingehoben wird

Verordnung (127 KB) - .PDF